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Digitale Rentenübersicht – Wird Beratung überflüssig?

Die Digitale Rentenübersicht wird zum 01.01.2025 verpflichtend (link). Alle Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, nahezu vollständig den Stand ihrer Altersvorsorge digital abzurufen und herunterzuladen – sowohl als csv-Datei als auch in Form der regelmäßigen Informationsdokumente wie Standmitteilungen in PDF-Form.

Wird damit Beratung überflüssig?

Der oder die Nutzende erhält eine nahezu vollständige Übersicht über die gesamte Vorsorge inklusive gesetzlicher Rente und betrieblicher Altersversorgung. Das heißt, Informationen zu beispielsweise

· Direktversicherungen, Pensionskassen oder Direktzusagen stehen neben

· Ansprüchen der gesetzlichen Rente

· Leistungen aus kapitalgedeckten Lebensversicherungen und

· rentennahen Fondssparplänen.

Es können sowohl Rentenleistungen, Kapitalleistungen oder aktuelle Kapitalwerte genannt sein, differenziert nach garantierten und realitätsnahen Ansprüchen.

Die Nutzenden müssen die unterschiedlichen Leistungen zusammenführen, dabei die unterschiedlichen Ablauftermine berücksichtigen und abschätzen, wieviel nach Abzügen von Steuer und SV-Beiträgen am Ende tatsächlich zur Verfügung steht. Viele Kunden werden damit bereits überfordert sein. Damit ist noch nicht die Frage beantwortet, ob das angesparte Geld für den Ruhestand reicht oder wieviel Spielraum für Reisen, Hobbys, usw. im Alter bleibt.

Beratung wird damit nicht überflüssig! Vielmehr steigen die Anforderungen an jeden einzelnen Berater und Vermittler, die erwartbaren Fragen ihrer Kunden umfassend beantworten zu können.

Wenn Ihr mehr dazu erfahren wollt, freuen sich Andreas Seidel und Marina Metzger auf eure Fragen.

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